Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 20.06.2013 - 5 K 148/12 |
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.06.2013 - 5 K 148/12
- BFH, 22.07.2015 - V R 50/14
- BFH - II R 47/14 (anhängig)
- BFH - V R 19/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Neustadt, 02.04.2012 - 5 L 147/12
Rechtsstreit um Drittsendezeiten bei Sat.1: Auch Sat.1 muss …
Die Antragstellerin hat am 13. Februar 2012 Klage erhoben (5 K 148/12.NW) und gleichzeitig den vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzantrag gestellt.Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 5 K 148/12.NW gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18. Oktober 2011 in Gestalt des Bescheids vom 19. Dezember 2011 festzustellen.
Die Antragsgegnerin hält den vorläufigen Rechtsschutzantrag und die Klage 5 K 148/12.NW schon für unzulässig, weil die Antragstellerin als in jenen Verfahren notwendig Beigeladene durch die dort getroffenen Gerichtsentscheidungen gebunden sei.
Der Antrag, analog § 80 Abs. 5 VwGO festzustellen, dass der Klage im Verfahren 5 K 148/12.NW aufschiebende Wirkung zukomme, ist nicht zulässig.
- BFH, 22.07.2015 - V R 50/14
Zwischenurteil - Zurückweisung eines Bevollmächtigten
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juni 2013 5 K 148/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das FA beantragt, das angefochtene Zwischenurteil des Niedersächsischen FG vom 20. Juni 2013 5 K 148/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, unter Aufhebung des Urteils die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.
- VG Neustadt, 05.09.2012 - 5 K 417/12
Drittsendezeiten bei Sat. 1: Alle Klagen haben Erfolg
Die Klägerin erhob gegen den "Beschluss vom 19. Dezember 2011" am 13. Februar 2012 Klage (AZ. 5 K 148/12.NW) und stellte gleichzeitig einen vorläufigen Rechtsschutzantrag, der mit Beschluss des erkennenden Gerichts vom 4. April 2012 abgelehnt wurde (AZ. 5 L 147/12.NW). - VG Trier, 12.12.2012 - 5 K 262/12
Grund für Terminverlegung; Satzungsgebendes Organ der Ingenieurskammer; Wahl der …
Der Beitragsbescheid ist Gegenstand des bei Gericht anhängigen weiteren Klageverfahrens 5 K 148/12.TR.